Arztrecht

Beim Arztrecht geht es vorallem darum, welche Pflichten der Arzt bei seiner Arbeit einzuhalten hat und wenn er dies nicht getan hat, welche Rechte den Patienten zustehen. 

In diesem Rahmen geht es aber auch um die Schweigepflicht, die Aufklärungspflicht, die Aufzeichnungen und die Meldepflicht sowie das Honorar.

Dabei finden sich Vorschriften im Zivilrecht, Sozialrecht, aber auch im Strafrecht bis hin zu besonderen Vorschriften im öffentlichen Recht. Außerdem werden auch aber Vorschriften aus dem Versicherungsrecht und dem Medizinrecht tangiert. Außerdem gibt es spezielle Regeln im Arzthaftungsrecht und im Patientenrechtgesetz. 

Stimmt der Patient einer Behandlung des Arztes zu, so wird ein rechtlicher Vertrag. Neben diesem Behandlungsvertrag aus §§ 630a ff. BGB entsteht aber auch aus der unerlaubten Handlung nach den §§ 823 ff. BGB eine Grundlage für die Arzthaftung. Nach diesem Behandlungsvertrag hat der Arzt die Pflicht, nach bestem Wissen und dem aktuellen Stand der Medizin den Patienten zu behandeln. Ist dies jedoch nicht der Fall, haftet der Arzt für sein Fehlverhalten und ist gleichzeitig zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet. 

Eine Arzthaftung kann durch folgenden Fehler ausgelöst werden: 

  • Dokumentationsfehler 
  • Organisationsverschulden
  • Aufklärungsfehler
  • Befunderhebungsfehler
  • Behandlungsfehler
  • sonstige Pflichtverletzungen 

Ist ein Gesundheitsschaden beim Patienten aufgetreten, so hat dieser nach § 195 BGB drei Jahre, um seinen Anspruch gegen den behandelnden Arzt geltend zu machen. Die Frist beginnt mithin am Ende des Jahres, in dem der geschädigte Patient vom Schaden und zugleich von der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat. 

Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Arztrechts näher bringen und Ihnen aufzeigen, welche mögliche Ansprüche bei den unterschiedlichsten Fehlern bestehen.