Diese Auswahl erläutert Entscheidungen, die für die praktische Bearbeitung arztrechtlicher Mandate wichtig sind. Sie dokumentiert keine von der Kanzlei erstrittenen Erfolge. Die Übertragbarkeit auf einen neuen Fall hängt von dessen Tatsachen und dem aktuellen Recht ab.
Erste Kopie der Patientenakte
EuGH, Urteil vom 26.10.2023 – C-307/22
Die erste Kopie der personenbezogenen Daten aus der Patientenakte ist grundsätzlich unentgeltlich. Eine beabsichtigte Haftungsprüfung schließt dieses Recht nicht aus. Für das heutige nationale Recht ist zusätzlich die aktuelle Fassung des § 630g BGB maßgeblich.
Zeitpunkt der Einwilligung
BGH, Urteil vom 20.12.2022 – VI ZR 375/21
Das Gesetz enthält keine starre Sperrfrist zwischen Aufklärung und Einwilligung. Der Patient muss rechtzeitig so aufgeklärt werden, dass er eine wohlüberlegte Entscheidung treffen kann. Die konkrete Situation bleibt entscheidend.
Widersprüche und Dokumentationslücken
BGH, Urteil vom 11.11.2014 – VI ZR 76/13
Erhebliche Widersprüche zwischen sachverständigen Aussagen müssen aufgeklärt werden. Das gilt auch bei einem entgegenstehenden Privatgutachten. Die Entscheidung behandelt außerdem die Beweisbedeutung einer fehlenden Dokumentation wesentlicher Maßnahmen.
GOÄ bei juristischen Personen
BGH, Urteil vom 04.04.2024 – III ZR 38/23
Der Anwendungsbereich der GOÄ hängt nicht allein davon ab, ob der Vertragspartner selbst Arzt ist. Die Entscheidung betrifft ambulante ärztliche Leistungen aufgrund eines Behandlungsvertrags mit einer juristischen Person.