STEINWACHS · ARZTRECHT

Pflichten des Arztes

Ärztliche Pflichten betreffen fachgerechte Behandlung, Information, Einwilligung, Dokumentation und Aktenzugang. Umfang und Ausnahmen sind anhand der konkreten Behandlung zu bestimmen.

Die anwaltliche Prüfung

Die Beratung ärztlicher Praxen verbindet vertragliche Behandlungspflichten mit Dokumentation, Patientenrechten und Verschwiegenheit. §§ 630a bis 630h BGB und § 203 StGB sind wichtige Grundlagen; je nach Thema kommen Datenschutzrecht, Berufsrecht und weitere Vorschriften hinzu. Entscheidend sind die tatsächlichen Abläufe und die jeweils geltenden besonderen Regeln. Eine rechtliche Prüfung kann medizinische Fachentscheidungen nicht ersetzen. Bei einer Haftungsforderung sind außerdem Versicherungsbedingungen und die gesicherte Beweislage zu berücksichtigen.

Was jetzt benötigt wird

  • Zeitlich geordnete Beschreibung der Behandlung und der offenen Fragen
  • Vorhandene Behandlungsunterlagen, Gutachten und Korrespondenz
  • Belege zu Folgen, Kosten und bereits laufenden Verfahren

Vertiefende Themen

Alle Themen in diesem Bereich

Rechtsgrundlagen

§ 630a BGB, § 630c BGB, § 630f BGB, § 630g BGB, § 203 StGB