In Deutschland praktizierende Ärzte sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Patienten fachgerecht zu behandeln. Das bedeutet, dass ein Arzt durch die Behandlung seiner Patienten zu deren Genesung oder zumindest zu einer Verbesserung der Gesundheit beizutragen hat.
Grundsätzlich ist jede ärztliche Behandlung rechtlich geregelt. Zwischen Arzt und Patient kommt ein sogenannter Behandlungsvertrag zustande. Bei diesem handelt es sich gemäß § 630b BGB um einen Unterfall des Dienstvertrages.
Zu den folgenden Leistungen verpflichtet sich ein Arzt mit dem Zustandekommen eines Arztvertrages:
- Gewährung der Einsichtnahme in Krankenunterlagen
- Schweigepflicht
- Persönliche Leistung (= Hilfspersonen dürfen nur eingeschaltet werden, wenn es sich um vorbereitende, unterstützende, ergänzende oder mitwirkende Tätigkeiten zur eigentlichen ärztlichen Leistung handelt)
- Anamnese (= es muss ein Gespräch über die Vorgeschichte einer aktuellen Erkrankung geführt werden)
- Untersuchung
- Diagnosestellung
- Indikationsstellung (= das Vorliegen eines Grundes zur Anordnung bzw. Verordnung eines bestimmten diagnostischen oder therapeutischen Verfahrens muss vom Arzt angegeben werden)
- Behandlung
- Ausstellung von Attesten und Bescheinigungen
- Rezeptur und Verschreibung
- Anwendung der medizinischen Technik
- Nachsorge und Kontrolle
- Pflicht zum Behandlungsabbruch
- Dokumentation
- Aufklärung
Der Behandlungsvertrag regelt im Patientenrechtegesetz alle wesentlichen Aufgaben und Pflichten zwischen Arzt und Patient. So sind nicht nur die Rechte und Pflichten seitens des Arztes geregelt, sondern auch die Rechte und Pflichten des Patienten gegenüber dem Arzt.
Niedergelassene Ärzte sind zur vertragsärztlichen Versorgung gesetzlich verpflichtet. So darf ein Vertragsarzt die Behandlung eines gesetzlich versicherten Patienten nicht ablehnen. Die Behandlungspflicht kann jedoch in manchen Fällen, wie beispielsweise bei Überbelastung oder der Unzumutbarkeit der Behandlung, begrenzt werden.
Über die Behandlung und alle darin inkludierten Schritte muss der Arzt den Patienten im Vorfeld aufklären, sodass dieser genau weiß, was auf ihn zukommt, und sich gegebenenfalls gegen die Behandlung entscheiden kann.