Bei längeren Behandlungsketten liegen Unterlagen häufig in verschiedenen Praxen und Kliniken. Erst ihre Zusammenführung zeigt Informationslücken und zeitliche Zusammenhänge.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt erstellt ein Quellenverzeichnis und ordnet die Dokumente nach Behandlungsschritten. Doppelte Arztbriefe werden erkannt, unterschiedliche Versionen bleiben erhalten. Jeder wesentliche Befund sollte seiner Herkunft und seinem Datum zugeordnet sein.
- Quellenverzeichnis führen
- Versionen erhalten
- Behandlungslücken markieren
Diese Unterlagen helfen
- Akten sämtlicher Einrichtungen
- Überweisungen
- Dokumentenregister
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die zusammengestellte Akte ermöglicht eine konsistente Begutachtung und erleichtert konkrete Nachforderungen.
Wichtig: Eine hohe Seitenzahl ist kein Nachweis für Vollständigkeit.
Rechtlicher Rahmen
§ 630g BGB regelt die Einsicht in die vollständige Behandlungsakte und die Überlassung von Abschriften. Die erste Abschrift für den Patienten wird unentgeltlich bereitgestellt. Einschränkungen und Rechte nach dem Tod des Patienten sind gesondert geregelt. § 630f BGB betrifft die Führung und Aufbewahrung der Dokumentation. Die Aktenbeschaffung dient zunächst der Tatsachenklärung. Ob eine fehlende Aufzeichnung eine Beweisfolge nach § 630h BGB auslöst, hängt von der konkreten Maßnahme und ihrer Dokumentationspflicht ab.