Eine Erstberatung ordnet den Behandlungsverlauf, die Beschwerden und das gewünschte Ergebnis. Sie soll klären, welche Prüfung sinnvoll ist und welche Informationen dafür noch fehlen.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt trennt das ursprüngliche Krankheitsbild von einer möglichen zusätzlichen Schädigung. Die zeitliche Abfolge wird mit den vorhandenen Arztbriefen abgeglichen. Ein ungünstiger Verlauf allein belegt keinen Fehler. Entscheidend ist, ob konkrete Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung bestehen und wie diese überprüft werden können.
- Behandlung und Beschwerden zeitlich zuordnen
- Mögliche Anspruchsgegner feststellen
- Dringlichkeit und Kosten der nächsten Prüfung besprechen
Diese Unterlagen helfen
- Arztbriefe
- Eigene Verlaufsschilderung
- Bisheriger Schriftwechsel
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Das Ergebnis ist ein abgegrenzter Prüfauftrag mit einer Liste fehlender Unterlagen. Eine Klageentscheidung ist erst tragfähig, wenn medizinische und rechtliche Fragen ausreichend geklärt sind.
Wichtig: Eine vorläufige Einschätzung ist keine Erfolgszusage.
Rechtlicher Rahmen
Ein Arzthaftungsanspruch setzt mehr voraus als einen ungünstigen Verlauf. Vertragliche Ansprüche sind insbesondere anhand von §§ 280, 630a BGB zu prüfen; daneben können deliktische Ansprüche nach § 823 BGB bestehen. Pflichtverletzung, Schaden und Ursachenzusammenhang werden getrennt untersucht. Für einzelne Beweisfragen enthält § 630h BGB besondere Regeln. Vor einer Vertretung klärt die Kanzlei Auftrag, Interessenkollisionen und Kosten. Die erste Sichtung kann deshalb zu einer gezielten Aktenanforderung führen, ohne dass bereits eine abschließende Haftungsbewertung möglich ist.