Eine weitere Behandlung kann dringend erforderlich sein und zugleich den bisherigen Befund verändern. Für die rechtliche Aufarbeitung ist eine rechtzeitige Dokumentation des Ausgangszustands hilfreich.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt prüft, welche vorhandenen Befunde, Bilder und Behandlungsberichte noch beschafft werden müssen. Eine medizinisch notwendige Behandlung soll nicht wegen eines Haftungsstreits verzögert werden. Falls Beweise verloren gehen könnten, wird untersucht, ob eine gerichtliche Beweissicherung sinnvoll und rechtzeitig möglich ist.
- Vorhandene Befunde anfordern
- Geplante Eingriffe zeitlich erfassen
- Eignung gerichtlicher Beweissicherung prüfen
Diese Unterlagen helfen
- Aktuelle Befunde
- Bilddaten
- Plan der Nachbehandlung
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Beweissicherung wird mit der tatsächlichen Behandlungssituation abgestimmt. Der rechtliche Prüfplan ersetzt dabei keine Entscheidung der behandelnden Ärzte über die medizinische Dringlichkeit.
Wichtig: Eine notwendige Behandlung nicht eigenmächtig für Beweiszwecke verschieben.
Rechtlicher Rahmen
Ein Arzthaftungsanspruch setzt mehr voraus als einen ungünstigen Verlauf. Vertragliche Ansprüche sind insbesondere anhand von §§ 280, 630a BGB zu prüfen; daneben können deliktische Ansprüche nach § 823 BGB bestehen. Pflichtverletzung, Schaden und Ursachenzusammenhang werden getrennt untersucht. Für einzelne Beweisfragen enthält § 630h BGB besondere Regeln. Vor einer Vertretung klärt die Kanzlei Auftrag, Interessenkollisionen und Kosten. Die erste Sichtung kann deshalb zu einer gezielten Aktenanforderung führen, ohne dass bereits eine abschließende Haftungsbewertung möglich ist.