Ein Wechsel der Vertretung verlangt eine geordnete Übergabe. Besonders wichtig ist, dass Zustellungen und laufende gerichtliche Fristen ohne Unterbrechung bearbeitet werden.
Was der Anwalt prüft
Der neue Anwalt klärt den Verfahrensstand anhand der Gerichtsakte und der bisherigen Handakte. Die Kündigung eines Mandats setzt gerichtliche Fristen nicht neu in Gang. Vor der Übernahme werden auch zusätzliche Kosten, Vertretungsanzeigen und die Zuständigkeit für kurzfristige Maßnahmen besprochen.
- Fristen unabhängig nachprüfen
- Handakte vollständig übernehmen
- Gerichtliche Vertretung anzeigen
Diese Unterlagen helfen
- Klageschrift und Erwiderung
- Zustellungsnachweise
- Mandats- und Gebührenvereinbarung
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Übernahme wird mit einer dokumentierten Aufgabenverteilung abgeschlossen. Offene Beweisanträge und Gutachterfragen sollten ausdrücklich in den neuen Bearbeitungsplan aufgenommen werden.
Wichtig: Ein Anwaltswechsel ist kein automatischer Grund für eine Fristverlängerung.
Rechtlicher Rahmen
Ein Arzthaftungsanspruch setzt mehr voraus als einen ungünstigen Verlauf. Vertragliche Ansprüche sind insbesondere anhand von §§ 280, 630a BGB zu prüfen; daneben können deliktische Ansprüche nach § 823 BGB bestehen. Pflichtverletzung, Schaden und Ursachenzusammenhang werden getrennt untersucht. Für einzelne Beweisfragen enthält § 630h BGB besondere Regeln. Vor einer Vertretung klärt die Kanzlei Auftrag, Interessenkollisionen und Kosten. Die erste Sichtung kann deshalb zu einer gezielten Aktenanforderung führen, ohne dass bereits eine abschließende Haftungsbewertung möglich ist.