Auch nach einer fachgerecht durchgeführten Operation können Kontroll- und Informationspflichten bestehen. Ihr Umfang richtet sich nach der konkreten Behandlungssituation.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt untersucht Entlassungshinweise, Kontrolltermine und gemeldete Beschwerden. Entscheidend ist, welche Nachsorge geboten war und ob der Patient die dafür notwendigen Informationen verständlich erhalten hat. Versäumte Termine und Gründe dafür gehören ebenfalls in die Prüfung.
- Kontrollplan erfassen
- Warnhinweise nachvollziehen
- Beschwerdemeldungen und Reaktionen prüfen
Diese Unterlagen helfen
- Entlassungsunterlagen
- Terminnachweise
- Nachrichten
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Anspruchsprüfung ordnet mögliche Versäumnisse der Einrichtung und das tatsächliche Verhalten des Patienten zu.
Wichtig: Der Hinweis auf Nachsorge ersetzt nicht jede erforderliche konkrete Information.
Rechtlicher Rahmen
Nach § 630a Abs. 2 BGB ist grundsätzlich der im Behandlungszeitpunkt bestehende allgemein anerkannte fachliche Standard maßgeblich. Ob hiervon abgewichen wurde, erfordert regelmäßig medizinische Sachkunde. Eine Diagnose oder Komplikation allein beweist noch keinen Fehler. Für Schadensersatz sind außerdem die weiteren Voraussetzungen der jeweiligen Anspruchsgrundlage, insbesondere der Zusammenhang mit einem Gesundheitsschaden, zu prüfen. § 630h BGB kann für einzelne Fragen Beweiserleichterungen vorsehen. Ihre Voraussetzungen und Reichweite sind jeweils gesondert festzustellen.