Bei einem erst später erkannten Bruch können Untersuchungsumfang, Bildgebung und Befundung betroffen sein. Welche Prüfung erforderlich war, hängt von der damaligen Situation ab.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt beschafft Erstaufnahmen und Folgeaufnahmen sowie Angaben zu Beschwerden und Belastbarkeit. Sachverständig wird geklärt, ob der Befund erkennbar oder weitere Diagnostik geboten war. Anschließend ist zu untersuchen, welche Folgen auf einer möglichen Verzögerung beruhen.
- Erstvorstellung rekonstruieren
- Originalaufnahmen vergleichen
- Verzögerungsbedingte Folgen abgrenzen
Diese Unterlagen helfen
- Röntgen- oder CT-Daten
- Untersuchungsbericht
- Folgebehandlungsberichte
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Beweisführung richtet sich auf konkrete Versäumnisse und deren Bedeutung für den Heilungsverlauf.
Wichtig: Eine spätere Operation ist für sich kein Beleg für einen früheren Fehler.
Rechtlicher Rahmen
Nach § 630a Abs. 2 BGB ist grundsätzlich der im Behandlungszeitpunkt bestehende allgemein anerkannte fachliche Standard maßgeblich. Ob hiervon abgewichen wurde, erfordert regelmäßig medizinische Sachkunde. Eine Diagnose oder Komplikation allein beweist noch keinen Fehler. Für Schadensersatz sind außerdem die weiteren Voraussetzungen der jeweiligen Anspruchsgrundlage, insbesondere der Zusammenhang mit einem Gesundheitsschaden, zu prüfen. § 630h BGB kann für einzelne Fragen Beweiserleichterungen vorsehen. Ihre Voraussetzungen und Reichweite sind jeweils gesondert festzustellen.