Eine rechtzeitig veranlasste Klage kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Verjährung hemmen. Dabei sind Einreichung und Zustellung zu unterscheiden.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt prüft Antrag, Gegnerangaben, Gerichtskostenvorschuss und die Voraussetzungen einer Zustellung demnächst nach § 167 ZPO. Verzögerungen, die der eigenen Seite zuzurechnen sind, müssen vermieden werden.
- Anspruch ausreichend bestimmen
- Zustellfähige Angaben sichern
- Zustellung und Vorschuss überwachen
Diese Unterlagen helfen
- Klageschrift
- Gerichtskorrespondenz
- Zahlungsnachweis
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Fristensicherung wird bis zur wirksamen Zustellung verfolgt.
Wichtig: Die bloße Erstellung einer Klageschrift sichert keine Frist.
Rechtlicher Rahmen
Fristen und Finanzierung werden für den konkreten Auftrag geprüft. §§ 195 und 199 BGB regeln wesentliche Grundlagen der regelmäßigen Verjährung; §§ 203 und 204 BGB betreffen mögliche Hemmungen. Gerichtliche Fristen folgen eigenen Vorschriften. Für Kosten sind Mandatsumfang, gesetzliche Gebühren, Vereinbarungen und das jeweilige Verfahren maßgeblich. Eine Deckungszusage oder Prozesskostenhilfe ist anhand ihrer konkreten Reichweite zu beurteilen. Ohne gesicherte Daten und Unterlagen werden weder Fristen noch Kostenbeträge verbindlich berechnet.