Fotos können sichtbare Veränderungen dokumentieren. Ihr Aussagewert hängt von Zeitpunkt, Zuordnung und Vergleichbarkeit ab.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt sichert Originaldateien und Begleitumstände. Aufnahmedatum, Beleuchtung und Perspektive werden berücksichtigt. Bilder können medizinische Befunde ergänzen, ersetzen aber nicht jede Untersuchung oder sachverständige Bewertung.
- Originale erhalten
- Zeitpunkt und Motiv zuordnen
- Vergleichbarkeit prüfen
Diese Unterlagen helfen
- Originalfotos
- Aufnahmedaten
- Ärztliche Befunde
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Fotos werden mit einem klaren Beweisthema in die Dokumentation aufgenommen.
Wichtig: Bearbeitete Bilder nicht als unveränderte Originalaufnahmen vorlegen.
Rechtlicher Rahmen
Die Beweisaufnahme wird durch die Zivilprozessordnung strukturiert. Der medizinische Sachverständige liefert die fachlichen Grundlagen; die rechtliche Würdigung bleibt Aufgabe des Gerichts. §§ 411 und 412 ZPO betreffen die Erläuterung, Ergänzung und gegebenenfalls erneute Begutachtung. § 630h BGB kann die Verteilung der Beweislast beeinflussen. Der anwaltliche Beitrag besteht insbesondere darin, Tatsachengrundlage, Beweisfragen und Einwendungen präzise aufzubereiten. Ein Gutachten muss deshalb auf seinen Auftrag und die konkret streitigen Punkte bezogen ausgewertet werden.