Gegensätzliche Ergebnisse können auf unterschiedlichen Tatsachen, Maßstäben oder fachlichen Bewertungen beruhen. Diese Ursachen müssen sichtbar gemacht werden.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt stellt die Aussagen punktgenau gegenüber und ermittelt die jeweilige Grundlage. Er kann eine Erläuterung oder Ergänzung beantragen. Ein bloßer Hinweis, ein anderer Arzt sehe es anders, ist weniger hilfreich als eine begründete Gegenüberstellung.
- Abweichende Aussagen zuordnen
- Tatsachengrundlagen vergleichen
- Klärungsfragen formulieren
Diese Unterlagen helfen
- Sämtliche Gutachten
- Befundmaterial
- Stellungnahmen
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die gerichtliche Beweisaufnahme erhält konkrete Ansatzpunkte zur Auflösung der Widersprüche.
Wichtig: Widersprüche dürfen nicht durch die bloße Auswahl des günstigeren Ergebnisses ersetzt werden.
Rechtlicher Rahmen
Die Beweisaufnahme wird durch die Zivilprozessordnung strukturiert. Der medizinische Sachverständige liefert die fachlichen Grundlagen; die rechtliche Würdigung bleibt Aufgabe des Gerichts. §§ 411 und 412 ZPO betreffen die Erläuterung, Ergänzung und gegebenenfalls erneute Begutachtung. § 630h BGB kann die Verteilung der Beweislast beeinflussen. Der anwaltliche Beitrag besteht insbesondere darin, Tatsachengrundlage, Beweisfragen und Einwendungen präzise aufzubereiten. Ein Gutachten muss deshalb auf seinen Auftrag und die konkret streitigen Punkte bezogen ausgewertet werden.