Vor einer Mandatsannahme muss feststehen, wessen Interessen vertreten werden sollen. Ein Konflikt zwischen Patient und Behandelndem darf nicht durch eine gemeinsame Beratung verdeckt werden.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt erfasst die beteiligten Personen und Einrichtungen und prüft mögliche Interessenkollisionen. Die Beratung verschiedener Mandantengruppen bedeutet keine Vertretung beider Seiten desselben Konflikts. Auch Angehörige können gegenüber dem Patienten eigene wirtschaftliche Interessen haben, die getrennt zu bewerten sind.
- Mandantenrolle festlegen
- Beteiligte für die Konfliktprüfung benennen
- Umfang der Bevollmächtigung abgrenzen
Diese Unterlagen helfen
- Namen der Beteiligten
- Vertretungsnachweise
- Vorhandene Mandatsunterlagen
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Erst nach der Konfliktprüfung wird vereinbart, welche Interessen und Verfahrensabschnitte das Mandat umfasst. Vertrauliche Unterlagen sollen diesem klaren Auftrag zugeordnet sein.
Wichtig: Eine allgemeine Anfrage begründet keine gemeinsame Interessenvertretung.
Rechtlicher Rahmen
Ein Arzthaftungsanspruch setzt mehr voraus als einen ungünstigen Verlauf. Vertragliche Ansprüche sind insbesondere anhand von §§ 280, 630a BGB zu prüfen; daneben können deliktische Ansprüche nach § 823 BGB bestehen. Pflichtverletzung, Schaden und Ursachenzusammenhang werden getrennt untersucht. Für einzelne Beweisfragen enthält § 630h BGB besondere Regeln. Vor einer Vertretung klärt die Kanzlei Auftrag, Interessenkollisionen und Kosten. Die erste Sichtung kann deshalb zu einer gezielten Aktenanforderung führen, ohne dass bereits eine abschließende Haftungsbewertung möglich ist.