Bei einem ersatzpflichtig verursachten Tod können Beerdigungskosten nach § 844 Abs. 1 BGB zu prüfen sein.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt klärt, wer zur Tragung verpflichtet ist, welche Kosten entstanden sind und welcher Zusammenhang besteht. Rechnungen werden einzeln zugeordnet. Die bloße Angehörigenstellung beantwortet die Anspruchsinhaberschaft nicht vollständig.
- Kostentragungspflicht klären
- Rechnungen zuordnen
- Erforderlichkeit prüfen
Diese Unterlagen helfen
- Rechnungen
- Zahlungsnachweise
- Nachweise zur Kostentragung
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Geltendmachung erfolgt durch den rechtlich berechtigten Anspruchsinhaber.
Wichtig: Nicht jede Ausgabe im Zusammenhang mit einem Todesfall ist automatisch ersatzfähig.
Rechtlicher Rahmen
Materielle Schäden werden insbesondere nach §§ 249 ff. BGB, immaterielle Gesundheitsschäden nach § 253 Abs. 2 BGB beurteilt. Für Erwerbsfähigkeit und vermehrte Bedürfnisse ist § 843 BGB bedeutsam; bei einem Todesfall kann § 844 BGB hinzutreten. Voraussetzungen, Anspruchsinhaber und mögliche Übergänge auf Dritte müssen getrennt geprüft werden. Die Höhe einer Forderung benötigt Tatsachen und Belege. Eine gerichtliche Schätzung nach § 287 ZPO ersetzt nicht jede tatsächliche Grundlage und rechtfertigt keine frei gewählten Beträge.