Die regelmäßige Verjährung richtet sich grundsätzlich nach §§ 195, 199 BGB. Der Behandlungstag allein bestimmt ihren Beginn nicht.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt prüft Anspruchsentstehung, Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis sowie mögliche Hemmungstatbestände. Auch Höchstfristen und unterschiedliche Ansprüche sind zu beachten. Eine Berechnung setzt gesicherte Daten voraus.
- Ansprüche getrennt erfassen
- Kenntnisstand zeitlich klären
- Hemmung und Höchstfristen prüfen
Diese Unterlagen helfen
- Behandlungsdaten
- Gutachteneingang
- Gesamter Schriftwechsel
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Frist wird für die konkret verfolgten Ansprüche nachvollziehbar dokumentiert.
Wichtig: Eine pauschale Aussage „drei Jahre nach der Operation“ ist unzureichend.
Rechtlicher Rahmen
Fristen und Finanzierung werden für den konkreten Auftrag geprüft. §§ 195 und 199 BGB regeln wesentliche Grundlagen der regelmäßigen Verjährung; §§ 203 und 204 BGB betreffen mögliche Hemmungen. Gerichtliche Fristen folgen eigenen Vorschriften. Für Kosten sind Mandatsumfang, gesetzliche Gebühren, Vereinbarungen und das jeweilige Verfahren maßgeblich. Eine Deckungszusage oder Prozesskostenhilfe ist anhand ihrer konkreten Reichweite zu beurteilen. Ohne gesicherte Daten und Unterlagen werden weder Fristen noch Kostenbeträge verbindlich berechnet.