Verhandlungen können nach § 203 BGB die Verjährung hemmen. Entscheidend sind ihr tatsächlicher Gegenstand, Verlauf und Ende.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt prüft, ob ein inhaltlicher Austausch über Anspruch oder Umstände stattfand. Er dokumentiert Ablehnungen, Unterbrechungen und den weiteren Verlauf. Eine unbeantwortete einseitige Forderung ist nicht ohne Weiteres eine Verhandlung.
- Korrespondenz vollständig auswerten
- Verhandlungsgegenstand bestimmen
- Beginn und Ende prüfen
Diese Unterlagen helfen
- Schreiben und E-Mails
- Telefonnotizen
- Ablehnungserklärungen
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Fristberechnung berücksichtigt nur rechtlich tragfähige Hemmungszeiträume.
Wichtig: Auf die bloße Aussage „Die Versicherung prüft“ nicht ungeprüft vertrauen.
Rechtlicher Rahmen
Fristen und Finanzierung werden für den konkreten Auftrag geprüft. §§ 195 und 199 BGB regeln wesentliche Grundlagen der regelmäßigen Verjährung; §§ 203 und 204 BGB betreffen mögliche Hemmungen. Gerichtliche Fristen folgen eigenen Vorschriften. Für Kosten sind Mandatsumfang, gesetzliche Gebühren, Vereinbarungen und das jeweilige Verfahren maßgeblich. Eine Deckungszusage oder Prozesskostenhilfe ist anhand ihrer konkreten Reichweite zu beurteilen. Ohne gesicherte Daten und Unterlagen werden weder Fristen noch Kostenbeträge verbindlich berechnet.