Ein Entlassungsbrief ist regelmäßig nur eine Zusammenfassung. Für die Haftungsprüfung wird die vollständige Behandlungsdokumentation des betroffenen Zeitraums benötigt.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt bezeichnet Einrichtung, Zeitraum und Behandlung möglichst genau. Er prüft, ob neben Arztbriefen auch Befunde, Verlaufseinträge, Aufklärungsunterlagen und relevante Bilddaten übermittelt wurden. Die erste Abschrift ist nach § 630g Abs. 1 BGB unentgeltlich; besondere Grenzen des Einsichtsrechts müssen im Einzelfall geprüft werden.
- Zeitraum und Einrichtung benennen
- Dokumentenarten abgleichen
- Fehlende Bestandteile gezielt nachfordern
Diese Unterlagen helfen
- Anforderungsschreiben
- Übermittelte Dateien
- Behandlungskalender
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Eine Vollständigkeitsübersicht zeigt, welche Teile vorliegen und wo nachgefasst werden muss.
Wichtig: Eine einzelne PDF-Datei ist nicht schon deshalb eine vollständige Akte.
Rechtlicher Rahmen
§ 630g BGB regelt die Einsicht in die vollständige Behandlungsakte und die Überlassung von Abschriften. Die erste Abschrift für den Patienten wird unentgeltlich bereitgestellt. Einschränkungen und Rechte nach dem Tod des Patienten sind gesondert geregelt. § 630f BGB betrifft die Führung und Aufbewahrung der Dokumentation. Die Aktenbeschaffung dient zunächst der Tatsachenklärung. Ob eine fehlende Aufzeichnung eine Beweisfolge nach § 630h BGB auslöst, hängt von der konkreten Maßnahme und ihrer Dokumentationspflicht ab.