Wenn eine vollständige Kostenübernahme erkennbar nicht gesichert ist, verlangt § 630c Abs. 3 BGB unter seinen Voraussetzungen eine Information über die voraussichtlichen Kosten in Textform.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt prüft den damaligen Kenntnisstand, den Inhalt der Information und die Entscheidung des Patienten. Die Pflicht ist keine allgemeine Garantie, dass eine Versicherung jede Rechnung erstatten wird.
- Erkennbare Deckungslücke prüfen
- Textliche Information auswerten
- Bedeutung für die Entscheidung untersuchen
Diese Unterlagen helfen
- Kosteninformation
- Versicherungsunterlagen
- Behandlungsvereinbarung
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Vergütungs- und mögliche Schadensersatzfragen werden auf der tatsächlichen Informationslage aufgebaut.
Wichtig: Eine spätere Erstattungsablehnung beweist allein noch keine Pflichtverletzung.
Rechtlicher Rahmen
§§ 630d und 630e BGB regeln Einwilligung und Selbstbestimmungsaufklärung. Inhalt, Zeitpunkt und Verständlichkeit richten sich nach der konkreten Maßnahme. Die medizinische Einwilligung ist vom Behandlungsvertrag und von wirtschaftlichen Informationspflichten zu unterscheiden. § 630h Abs. 2 BGB weist dem Behandelnden den Nachweis ordnungsgemäßer Aufklärung und Einwilligung zu und enthält den Einwand hypothetischer Einwilligung. Ob eine Aufklärungslücke einen Schadensersatzanspruch trägt, muss anhand des tatsächlichen Geschehens und der weiteren Anspruchsvoraussetzungen geprüft werden.