Der Patient muss seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen können. Eine starre gesetzliche Mindestwartezeit folgt daraus nicht.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt prüft Dringlichkeit, Eingriffsart und die tatsächliche Entscheidungssituation. Nach BGH, Urteil vom 20.12.2022, VI ZR 375/21, besteht keine feste Sperrfrist zwischen Aufklärung und Einwilligung. Entscheidend bleibt eine rechtzeitige, angemessene Aufklärung im konkreten Fall.
- Zeitpunkte feststellen
- Dringlichkeit einordnen
- Erkennbare Entscheidungsprobleme untersuchen
Diese Unterlagen helfen
- Terminplan
- Aufklärungsunterlagen
- Zeugenangaben
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die rechtliche Bewertung stützt sich auf die reale Entscheidungsmöglichkeit des Patienten.
Wichtig: Ein kurzer Zeitabstand ist nicht automatisch ausreichend oder unzureichend.
Rechtlicher Rahmen
§§ 630d und 630e BGB regeln Einwilligung und Selbstbestimmungsaufklärung. Inhalt, Zeitpunkt und Verständlichkeit richten sich nach der konkreten Maßnahme. Die medizinische Einwilligung ist vom Behandlungsvertrag und von wirtschaftlichen Informationspflichten zu unterscheiden. § 630h Abs. 2 BGB weist dem Behandelnden den Nachweis ordnungsgemäßer Aufklärung und Einwilligung zu und enthält den Einwand hypothetischer Einwilligung. Ob eine Aufklärungslücke einen Schadensersatzanspruch trägt, muss anhand des tatsächlichen Geschehens und der weiteren Anspruchsvoraussetzungen geprüft werden.
BGH, Urteil vom 20.12.2022 – VI ZR 375/21 – Gerichtsquelle