Nach einer Operation muss unterschieden werden, ob ein vermeidbarer Fehler oder ein trotz fachgerechter Behandlung bestehendes Risiko vorlag.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt lässt Indikation, Durchführung und Nachsorge anhand der vollständigen Unterlagen prüfen. Daneben wird die Aufklärung über eingriffsspezifische Risiken untersucht. Eine Haftung wegen Aufklärungsmängeln folgt anderen Voraussetzungen als die Haftung wegen einer fehlerhaften Operation.
- Indikation prüfen
- Durchführung begutachten
- Aufklärung gesondert bewerten
Diese Unterlagen helfen
- Operationsbericht
- Bilddaten
- Aufklärungsunterlagen
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die rechtliche Begründung stützt sich auf voneinander abgegrenzte Vorwürfe statt auf das Ergebnis allein.
Wichtig: Eine bekannte Komplikation schließt einen Fehler nicht automatisch aus.
Rechtlicher Rahmen
Nach § 630a Abs. 2 BGB ist grundsätzlich der im Behandlungszeitpunkt bestehende allgemein anerkannte fachliche Standard maßgeblich. Ob hiervon abgewichen wurde, erfordert regelmäßig medizinische Sachkunde. Eine Diagnose oder Komplikation allein beweist noch keinen Fehler. Für Schadensersatz sind außerdem die weiteren Voraussetzungen der jeweiligen Anspruchsgrundlage, insbesondere der Zusammenhang mit einem Gesundheitsschaden, zu prüfen. § 630h BGB kann für einzelne Fragen Beweiserleichterungen vorsehen. Ihre Voraussetzungen und Reichweite sind jeweils gesondert festzustellen.