Ein Sturz in einer Einrichtung führt nicht automatisch zu Haftung. Zu untersuchen sind die konkrete Gefahrensituation und die gebotenen Schutzmaßnahmen.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt erfasst Mobilität, bekannte Risiken, Behandlungseinflüsse und den Ablauf. Dokumentation und Zeugen können zeigen, welche Unterstützung vorgesehen war und tatsächlich angeboten wurde. Eine mögliche Anwendung von § 630h Abs. 1 BGB hängt vom festgestellten Risiko ab.
- Situation unmittelbar vor dem Sturz klären
- Bekannte Risiken feststellen
- Schutzmaßnahmen prüfen
Diese Unterlagen helfen
- Sturzprotokoll
- Pflegedokumentation
- Zeugenangaben
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Prüfung benennt eine konkrete Sicherungspflicht und untersucht deren Bedeutung für den Schaden.
Wichtig: Ein Sturz ist nicht allein wegen seines Orts ein voll beherrschbares Behandlungsrisiko.
Rechtlicher Rahmen
Nach § 630a Abs. 2 BGB ist grundsätzlich der im Behandlungszeitpunkt bestehende allgemein anerkannte fachliche Standard maßgeblich. Ob hiervon abgewichen wurde, erfordert regelmäßig medizinische Sachkunde. Eine Diagnose oder Komplikation allein beweist noch keinen Fehler. Für Schadensersatz sind außerdem die weiteren Voraussetzungen der jeweiligen Anspruchsgrundlage, insbesondere der Zusammenhang mit einem Gesundheitsschaden, zu prüfen. § 630h BGB kann für einzelne Fragen Beweiserleichterungen vorsehen. Ihre Voraussetzungen und Reichweite sind jeweils gesondert festzustellen.