Die Einordnung als grober Fehler hat besondere Bedeutung für den Nachweis des Ursachenzusammenhangs. Sie folgt nicht allein aus der Schwere des Schadens.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt lässt die medizinischen Grundlagen aufklären und prüft die rechtliche Bewertung. § 630h Abs. 5 BGB setzt einen groben Fehler und dessen grundsätzliche Eignung für die eingetretene Verletzungsart voraus. Der Fehler selbst wird nicht allein wegen des Schadens vermutet.
- Medizinische Pflichtverletzung feststellen
- Schwere des Fehlers bewerten
- Eignung für den Schaden prüfen
Diese Unterlagen helfen
- Vollständige Akte
- Sachverständige Bewertung
- Schadensbefunde
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Beweislastargumentation wird auf die nachgewiesenen Voraussetzungen abgestimmt.
Wichtig: Ein großer Schaden macht einen einfachen Fehler nicht automatisch grob.
Rechtlicher Rahmen
Nach § 630a Abs. 2 BGB ist grundsätzlich der im Behandlungszeitpunkt bestehende allgemein anerkannte fachliche Standard maßgeblich. Ob hiervon abgewichen wurde, erfordert regelmäßig medizinische Sachkunde. Eine Diagnose oder Komplikation allein beweist noch keinen Fehler. Für Schadensersatz sind außerdem die weiteren Voraussetzungen der jeweiligen Anspruchsgrundlage, insbesondere der Zusammenhang mit einem Gesundheitsschaden, zu prüfen. § 630h BGB kann für einzelne Fragen Beweiserleichterungen vorsehen. Ihre Voraussetzungen und Reichweite sind jeweils gesondert festzustellen.