Bei einer verspäteten Tumordiagnose ist zu prüfen, welche Auffälligkeiten zu welchem Zeitpunkt weitere Diagnostik erfordert hätten. Der spätere Krankheitsverlauf genügt dafür allein nicht.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt sichert Vorbefunde, Bilddaten und Überweisungen. Die medizinische Begutachtung untersucht sowohl eine mögliche Verzögerung als auch deren Einfluss auf Behandlungsmöglichkeiten und Gesundheitsschäden. Hypothetische Heilungsverläufe dürfen nicht ohne fachliche Grundlage behauptet werden.
- Auffällige Vorbefunde zeitlich ordnen
- Diagnostische Reaktionen prüfen
- Verzögerungsfolgen gesondert begutachten
Diese Unterlagen helfen
- Bildserien
- Pathologiebefunde
- Überweisungen
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Eine begründete Forderung trennt den Vorwurf der Verzögerung von dem dadurch verursachten zusätzlichen Schaden.
Wichtig: Die Diagnose einer schweren Erkrankung beweist keine frühere Fehlbehandlung.
Rechtlicher Rahmen
Nach § 630a Abs. 2 BGB ist grundsätzlich der im Behandlungszeitpunkt bestehende allgemein anerkannte fachliche Standard maßgeblich. Ob hiervon abgewichen wurde, erfordert regelmäßig medizinische Sachkunde. Eine Diagnose oder Komplikation allein beweist noch keinen Fehler. Für Schadensersatz sind außerdem die weiteren Voraussetzungen der jeweiligen Anspruchsgrundlage, insbesondere der Zusammenhang mit einem Gesundheitsschaden, zu prüfen. § 630h BGB kann für einzelne Fragen Beweiserleichterungen vorsehen. Ihre Voraussetzungen und Reichweite sind jeweils gesondert festzustellen.