Ein Vergleichsangebot kann eine kurze Annahmefrist enthalten. Diese ist von gesetzlichen Verjährungs- und Gerichtsfristen zu unterscheiden.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt prüft, ob das Angebot noch bindet, welche Verhandlungen stattfinden und welche Ansprüche betroffen sind. Die Annahmeentscheidung wird nicht allein an einer gesetzten Angebotsfrist ausgerichtet. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen werden unabhängig davon erwogen.
- Fristarten unterscheiden
- Bindung und Reichweite prüfen
- Gesetzliche Fristen sichern
Diese Unterlagen helfen
- Angebot
- Begleitkorrespondenz
- Fristenübersicht
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Verhandlung und Fristenschutz werden aufeinander abgestimmt.
Wichtig: Ein Angebot verlängert die Verjährung nicht automatisch.
Rechtlicher Rahmen
Fristen und Finanzierung werden für den konkreten Auftrag geprüft. §§ 195 und 199 BGB regeln wesentliche Grundlagen der regelmäßigen Verjährung; §§ 203 und 204 BGB betreffen mögliche Hemmungen. Gerichtliche Fristen folgen eigenen Vorschriften. Für Kosten sind Mandatsumfang, gesetzliche Gebühren, Vereinbarungen und das jeweilige Verfahren maßgeblich. Eine Deckungszusage oder Prozesskostenhilfe ist anhand ihrer konkreten Reichweite zu beurteilen. Ohne gesicherte Daten und Unterlagen werden weder Fristen noch Kostenbeträge verbindlich berechnet.