Die Kosten der Beratung sollten vor Beginn geklärt werden. § 34 RVG enthält dafür besondere Regeln.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt erläutert den vorgesehenen Umfang und die Vergütung. Eine erste Einordnung, eine umfangreiche Aktenprüfung und die Vertretung nach außen sind unterschiedliche Leistungen. Die konkrete Vereinbarung sollte erkennen lassen, was umfasst ist.
- Leistungsumfang abgrenzen
- Vergütung klären
- Weitere Arbeitsschritte gesondert besprechen
Diese Unterlagen helfen
- Beratungsvereinbarung
- Aktenumfang
- Anliegenbeschreibung
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Kostenentscheidung kann auf einer verständlichen Leistungsbeschreibung beruhen.
Wichtig: Eine Kontaktanfrage bedeutet nicht automatisch eine kostenlose vollständige Aktenanalyse.
Rechtlicher Rahmen
Fristen und Finanzierung werden für den konkreten Auftrag geprüft. §§ 195 und 199 BGB regeln wesentliche Grundlagen der regelmäßigen Verjährung; §§ 203 und 204 BGB betreffen mögliche Hemmungen. Gerichtliche Fristen folgen eigenen Vorschriften. Für Kosten sind Mandatsumfang, gesetzliche Gebühren, Vereinbarungen und das jeweilige Verfahren maßgeblich. Eine Deckungszusage oder Prozesskostenhilfe ist anhand ihrer konkreten Reichweite zu beurteilen. Ohne gesicherte Daten und Unterlagen werden weder Fristen noch Kostenbeträge verbindlich berechnet.