Zeugen berichten über Wahrnehmungen; Sachverständige bewerten Fragen, die besondere Fachkunde erfordern. Im Arzthaftungsprozess werden beide häufig benötigt.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt bestimmt für jede streitige Frage das passende Beweismittel. Ein Angehöriger kann etwa ein Gespräch schildern, aber nicht ohne Weiteres den medizinischen Standard beurteilen. Auch behandelnde Ärzte können je nach Beweisthema in unterschiedlichen Rollen relevant sein.
- Beweisthemen gliedern
- Wahrnehmung und Fachbewertung trennen
- Geeignete Beweismittel benennen
Diese Unterlagen helfen
- Zeugenliste
- Dokumente
- Fachliche Streitfragen
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Beweisangebote werden konkret und für das Gericht nachvollziehbar formuliert.
Wichtig: Ein allgemeiner Zeugenbeweis für die gesamte Haftung ist zu unbestimmt.
Rechtlicher Rahmen
Die Beweisaufnahme wird durch die Zivilprozessordnung strukturiert. Der medizinische Sachverständige liefert die fachlichen Grundlagen; die rechtliche Würdigung bleibt Aufgabe des Gerichts. §§ 411 und 412 ZPO betreffen die Erläuterung, Ergänzung und gegebenenfalls erneute Begutachtung. § 630h BGB kann die Verteilung der Beweislast beeinflussen. Der anwaltliche Beitrag besteht insbesondere darin, Tatsachengrundlage, Beweisfragen und Einwendungen präzise aufzubereiten. Ein Gutachten muss deshalb auf seinen Auftrag und die konkret streitigen Punkte bezogen ausgewertet werden.