Fahrten können Teil des materiellen Schadens sein. Erforderlichkeit, Anlass und tatsächlicher Aufwand müssen sich nachvollziehen lassen.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt ordnet jede Fahrt einer relevanten Behandlung zu. Er prüft Verkehrsmittel, Begleitbedarf und bereits erhaltene Erstattungen. Eine pauschale Kilometerzahl ohne Terminbezug erschwert die Durchsetzung.
- Fahrten den Terminen zuordnen
- Erforderlichen Begleitbedarf belegen
- Erstattungen abziehen
Diese Unterlagen helfen
- Terminbestätigungen
- Fahrtenliste
- Belege
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Schadensaufstellung enthält prüfbare einzelne Positionen.
Wichtig: Nicht jede Fahrt im Krankheitszeitraum steht mit dem behaupteten Fehler in Zusammenhang.
Rechtlicher Rahmen
Materielle Schäden werden insbesondere nach §§ 249 ff. BGB, immaterielle Gesundheitsschäden nach § 253 Abs. 2 BGB beurteilt. Für Erwerbsfähigkeit und vermehrte Bedürfnisse ist § 843 BGB bedeutsam; bei einem Todesfall kann § 844 BGB hinzutreten. Voraussetzungen, Anspruchsinhaber und mögliche Übergänge auf Dritte müssen getrennt geprüft werden. Die Höhe einer Forderung benötigt Tatsachen und Belege. Eine gerichtliche Schätzung nach § 287 ZPO ersetzt nicht jede tatsächliche Grundlage und rechtfertigt keine frei gewählten Beträge.