Dauerhafte Veränderungen können bei der Schmerzensgeldbemessung und bei weiteren Behandlungskosten berücksichtigt werden.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt dokumentiert Ausprägung, Sichtbarkeit, Beschwerden und praktische Folgen. Fotos werden durch Befunde ergänzt. Möglichkeiten und Risiken weiterer Behandlung werden fachlich eingeordnet, ohne eine bestimmte Korrekturmaßnahme vorzugeben.
- Befund dokumentieren
- Alltagsfolgen konkretisieren
- Weitere Behandlungsmöglichkeiten erfassen
Diese Unterlagen helfen
- Fotos
- Ärztliche Berichte
- Kosteninformationen
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Forderung bildet die tatsächliche individuelle Beeinträchtigung ab.
Wichtig: Ähnliche Fotos bedeuten nicht zwangsläufig vergleichbare Schmerzensgeldansprüche.
Rechtlicher Rahmen
Materielle Schäden werden insbesondere nach §§ 249 ff. BGB, immaterielle Gesundheitsschäden nach § 253 Abs. 2 BGB beurteilt. Für Erwerbsfähigkeit und vermehrte Bedürfnisse ist § 843 BGB bedeutsam; bei einem Todesfall kann § 844 BGB hinzutreten. Voraussetzungen, Anspruchsinhaber und mögliche Übergänge auf Dritte müssen getrennt geprüft werden. Die Höhe einer Forderung benötigt Tatsachen und Belege. Eine gerichtliche Schätzung nach § 287 ZPO ersetzt nicht jede tatsächliche Grundlage und rechtfertigt keine frei gewählten Beträge.