Eine belastbare Aufstellung trennt Schadensarten, Zeiträume und Anspruchsinhaber. Sie zeigt auch offene Fragen und noch fehlende Belege.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt ordnet jede Position der behaupteten Schädigung zu und prüft Erstattungen. Bereits bezifferbare Schäden werden von Zukunftsfolgen getrennt. Die Aufstellung wird mit dem medizinischen Verlauf fortgeschrieben.
- Schadensarten getrennt erfassen
- Belege und Zahlungen zuordnen
- Offene Zukunftsfolgen markieren
Diese Unterlagen helfen
- Rechnungen
- Einkommensunterlagen
- Leistungsbescheide
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Verhandlung oder Klage kann auf überprüfbare Positionen gestützt werden.
Wichtig: Eine Gesamtsumme ohne Herleitung erschwert Prüfung und Durchsetzung.
Rechtlicher Rahmen
Materielle Schäden werden insbesondere nach §§ 249 ff. BGB, immaterielle Gesundheitsschäden nach § 253 Abs. 2 BGB beurteilt. Für Erwerbsfähigkeit und vermehrte Bedürfnisse ist § 843 BGB bedeutsam; bei einem Todesfall kann § 844 BGB hinzutreten. Voraussetzungen, Anspruchsinhaber und mögliche Übergänge auf Dritte müssen getrennt geprüft werden. Die Höhe einer Forderung benötigt Tatsachen und Belege. Eine gerichtliche Schätzung nach § 287 ZPO ersetzt nicht jede tatsächliche Grundlage und rechtfertigt keine frei gewählten Beträge.