Ein Erwerbsschaden verlangt einen Vergleich zwischen dem tatsächlichen Verlauf und dem ohne die Schädigung zu erwartenden Einkommen.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt wertet Beschäftigung, Ausfallzeiten und Ersatzleistungen aus. Künftige Entwicklungen benötigen belastbare Anknüpfungstatsachen. Ansprüche, die auf Sozialleistungsträger oder andere Stellen übergegangen sind, werden von den eigenen Forderungen getrennt.
- Einkommensverlauf erfassen
- Ersatzleistungen berücksichtigen
- Anspruchsübergänge prüfen
Diese Unterlagen helfen
- Gehaltsabrechnungen
- Arbeitsunfähigkeitsnachweise
- Leistungsbescheide
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Berechnung weist Zeitraum, Annahmen und Belege transparent aus.
Wichtig: Das bisherige Bruttogehalt lässt sich nicht ungeprüft als Schaden ansetzen.
Rechtlicher Rahmen
Materielle Schäden werden insbesondere nach §§ 249 ff. BGB, immaterielle Gesundheitsschäden nach § 253 Abs. 2 BGB beurteilt. Für Erwerbsfähigkeit und vermehrte Bedürfnisse ist § 843 BGB bedeutsam; bei einem Todesfall kann § 844 BGB hinzutreten. Voraussetzungen, Anspruchsinhaber und mögliche Übergänge auf Dritte müssen getrennt geprüft werden. Die Höhe einer Forderung benötigt Tatsachen und Belege. Eine gerichtliche Schätzung nach § 287 ZPO ersetzt nicht jede tatsächliche Grundlage und rechtfertigt keine frei gewählten Beträge.