Kann der Haushalt verletzungsbedingt nicht wie zuvor geführt werden, kann ein eigener materieller Schaden zu prüfen sein.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt erfasst konkrete Aufgaben, Haushaltsgröße, bisherige Arbeitsteilung und Einschränkungen. Tatsächliche Hilfeleistungen und verbleibende Fähigkeiten werden berücksichtigt. Tabellen können Orientierung geben, ersetzen aber nicht die Beschreibung des individuellen Haushalts.
- Tätigkeiten vor dem Ereignis erfassen
- Einschränkungen zeitlich zuordnen
- Hilfen und Restfähigkeiten prüfen
Diese Unterlagen helfen
- Haushaltsbeschreibung
- Ärztliche Befunde
- Nachweise über Hilfskräfte
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Forderung erhält eine auf den tatsächlichen Haushalt bezogene Grundlage.
Wichtig: Nicht jede Arbeitsunfähigkeit bedeutet denselben Ausfall im Haushalt.
Rechtlicher Rahmen
Materielle Schäden werden insbesondere nach §§ 249 ff. BGB, immaterielle Gesundheitsschäden nach § 253 Abs. 2 BGB beurteilt. Für Erwerbsfähigkeit und vermehrte Bedürfnisse ist § 843 BGB bedeutsam; bei einem Todesfall kann § 844 BGB hinzutreten. Voraussetzungen, Anspruchsinhaber und mögliche Übergänge auf Dritte müssen getrennt geprüft werden. Die Höhe einer Forderung benötigt Tatsachen und Belege. Eine gerichtliche Schätzung nach § 287 ZPO ersetzt nicht jede tatsächliche Grundlage und rechtfertigt keine frei gewählten Beträge.