Ein zusätzlicher Pflegebedarf kann langfristige wirtschaftliche Folgen haben. Zu unterscheiden sind erforderliche Leistungen und bereits anderweitig gedeckte Bedarfe.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt sammelt konkrete Verrichtungen, Zeitaufwand und medizinische Grundlagen. Leistungen von Versicherungen oder Sozialträgern werden rechtlich zugeordnet. Auch unentgeltliche Hilfe durch Angehörige muss sachgerecht bewertet werden und verschwindet nicht schlicht aus der Prüfung.
- Mehrbedarf konkret erfassen
- Fachliche Erforderlichkeit belegen
- Leistungen Dritter zuordnen
Diese Unterlagen helfen
- Pflegeberichte
- Leistungsbescheide
- Aufzeichnungen zur Unterstützung
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Schadensaufstellung trennt eigene Ansprüche und übergegangene Forderungen.
Wichtig: Pauschale Stundenansätze ohne Beschreibung der Hilfeleistung sind angreifbar.
Rechtlicher Rahmen
Materielle Schäden werden insbesondere nach §§ 249 ff. BGB, immaterielle Gesundheitsschäden nach § 253 Abs. 2 BGB beurteilt. Für Erwerbsfähigkeit und vermehrte Bedürfnisse ist § 843 BGB bedeutsam; bei einem Todesfall kann § 844 BGB hinzutreten. Voraussetzungen, Anspruchsinhaber und mögliche Übergänge auf Dritte müssen getrennt geprüft werden. Die Höhe einer Forderung benötigt Tatsachen und Belege. Eine gerichtliche Schätzung nach § 287 ZPO ersetzt nicht jede tatsächliche Grundlage und rechtfertigt keine frei gewählten Beträge.