Zusätzliche Behandlungskosten können ersatzfähig sein, wenn sie auf dem haftungsbegründenden Ereignis beruhen und die weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt prüft Notwendigkeit, Zusammenhang und tatsächliche Kostentragung. Rechnungen, Erstattungen und offene Posten werden geordnet. Nicht jede selbst gewählte Maßnahme kann ohne Prüfung dem Gegner auferlegt werden.
- Behandlungsbezug klären
- Rechnungen prüfen
- Erstattungen berücksichtigen
Diese Unterlagen helfen
- Rechnungen
- Verordnungen
- Erstattungsbescheide
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Eine Einzelaufstellung macht den verlangten Betrag und seine Grundlage nachvollziehbar.
Wichtig: Doppelte Erstattung derselben Kosten ist ausgeschlossen.
Rechtlicher Rahmen
Materielle Schäden werden insbesondere nach §§ 249 ff. BGB, immaterielle Gesundheitsschäden nach § 253 Abs. 2 BGB beurteilt. Für Erwerbsfähigkeit und vermehrte Bedürfnisse ist § 843 BGB bedeutsam; bei einem Todesfall kann § 844 BGB hinzutreten. Voraussetzungen, Anspruchsinhaber und mögliche Übergänge auf Dritte müssen getrennt geprüft werden. Die Höhe einer Forderung benötigt Tatsachen und Belege. Eine gerichtliche Schätzung nach § 287 ZPO ersetzt nicht jede tatsächliche Grundlage und rechtfertigt keine frei gewählten Beträge.