RECHTSWISSEN · ARZTRECHT

Erwerbsschaden bei Selbständigen

Bei Selbständigen genügt der Blick auf einzelne Umsätze nicht. Für den Schaden ist die wirtschaftliche Auswirkung auf den Betrieb und das persönliche Einkommen aufzuarbeiten.

Was der Anwalt prüft

Der Anwalt prüft historische Ergebnisse, ausgefallene Aufträge und ersparte Aufwendungen. Schwankungen und andere Ursachen werden berücksichtigt. Bei Bedarf wird betriebswirtschaftlicher Sachverstand hinzugezogen.

  • Vergleichszeiträume auswählen
  • Ausfallursachen abgrenzen
  • Ersparte Kosten erfassen

Diese Unterlagen helfen

  • Steuerunterlagen
  • Auftragsunterlagen
  • Betriebliche Auswertungen
Für die Vorbereitung

Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.

Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann

Eine belegte Prognose ersetzt pauschale Hochrechnungen aus einem günstigen Monat.

Wichtig: Umsatzverlust und ersatzfähiger Gewinnentgang sind nicht dasselbe.

Rechtlicher Rahmen

Materielle Schäden werden insbesondere nach §§ 249 ff. BGB, immaterielle Gesundheitsschäden nach § 253 Abs. 2 BGB beurteilt. Für Erwerbsfähigkeit und vermehrte Bedürfnisse ist § 843 BGB bedeutsam; bei einem Todesfall kann § 844 BGB hinzutreten. Voraussetzungen, Anspruchsinhaber und mögliche Übergänge auf Dritte müssen getrennt geprüft werden. Die Höhe einer Forderung benötigt Tatsachen und Belege. Eine gerichtliche Schätzung nach § 287 ZPO ersetzt nicht jede tatsächliche Grundlage und rechtfertigt keine frei gewählten Beträge.

Gesetzliche Anknüpfungspunkte

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Dieser Beitrag bietet eine allgemeine rechtliche Orientierung. Die Bewertung Ihres Falls richtet sich nach den konkreten Unterlagen und Umständen. Er ersetzt keine individuelle Beratung.