Ob die Gegenseite vorgerichtliche Anwaltskosten ersetzen muss, hängt von den Voraussetzungen des jeweiligen Schadensersatzanspruchs ab.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt prüft Erforderlichkeit, berechtigten Forderungsumfang und entstandene Gebühren. Eine Vergütungsvereinbarung kann weiter reichen als ein Erstattungsanspruch. Die eigene Zahlungspflicht gegenüber dem Anwalt ist davon zu unterscheiden.
- Anspruchsgrundlage prüfen
- Erforderlichkeit begründen
- Erstattungsfähigen Umfang bestimmen
Diese Unterlagen helfen
- Mandatsunterlagen
- Rechnung
- Anspruchsbegründung
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Kostenforderung wird gesondert und nachvollziehbar hergeleitet.
Wichtig: Ein Mandat führt nicht automatisch zu einer Kostentragungspflicht der Gegenseite.
Rechtlicher Rahmen
Fristen und Finanzierung werden für den konkreten Auftrag geprüft. §§ 195 und 199 BGB regeln wesentliche Grundlagen der regelmäßigen Verjährung; §§ 203 und 204 BGB betreffen mögliche Hemmungen. Gerichtliche Fristen folgen eigenen Vorschriften. Für Kosten sind Mandatsumfang, gesetzliche Gebühren, Vereinbarungen und das jeweilige Verfahren maßgeblich. Eine Deckungszusage oder Prozesskostenhilfe ist anhand ihrer konkreten Reichweite zu beurteilen. Ohne gesicherte Daten und Unterlagen werden weder Fristen noch Kostenbeträge verbindlich berechnet.