Ein Privatgutachten kann die Aufklärung verbessern, verursacht aber eigene Kosten. Seine Erstattung ist keine Selbstverständlichkeit.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt prüft Nutzen, geeigneten Umfang und Alternativen. Vor Beauftragung werden Kosten und die Frage der möglichen Erstattungsfähigkeit besprochen. Eine bloße Hoffnung auf ein günstigeres Ergebnis genügt als wirtschaftliche Grundlage nicht.
- Konkreten Erkenntnisbedarf bestimmen
- Kostenangebot prüfen
- Erstattungsrisiko besprechen
Diese Unterlagen helfen
- Vorliegende Gutachten
- Angebot
- Offene Fachfragen
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Beauftragung wird auf entscheidungserhebliche Fragen begrenzt.
Wichtig: Auch ein hilfreiches Privatgutachten wird nicht zwangsläufig vollständig erstattet.
Rechtlicher Rahmen
Fristen und Finanzierung werden für den konkreten Auftrag geprüft. §§ 195 und 199 BGB regeln wesentliche Grundlagen der regelmäßigen Verjährung; §§ 203 und 204 BGB betreffen mögliche Hemmungen. Gerichtliche Fristen folgen eigenen Vorschriften. Für Kosten sind Mandatsumfang, gesetzliche Gebühren, Vereinbarungen und das jeweilige Verfahren maßgeblich. Eine Deckungszusage oder Prozesskostenhilfe ist anhand ihrer konkreten Reichweite zu beurteilen. Ohne gesicherte Daten und Unterlagen werden weder Fristen noch Kostenbeträge verbindlich berechnet.