Bei einer Haftungsforderung müssen Ärzte und Praxen die einschlägigen Vertragsbedingungen beachten. Der konkrete Versicherungsvertrag ist maßgeblich.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt prüft Melde- und Mitwirkungspflichten, versicherten Zeitraum und Tätigkeitsumfang. Er koordiniert die Kommunikation, soweit beauftragt. Eigene Erklärungen gegenüber dem Patienten werden auf ihre Bedeutung für den Haftungsstreit untersucht.
- Versicherte Tätigkeit prüfen
- Meldung dokumentieren
- Weitere Kommunikation abstimmen
Diese Unterlagen helfen
- Police
- Versicherungsbedingungen
- Forderungsschreiben
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Verteidigung kann auf einer geklärten Deckungs- und Kommunikationsgrundlage erfolgen.
Wichtig: Eine allgemeine Versicherungsauskunft ersetzt nicht die Prüfung des konkreten Falls.
Rechtlicher Rahmen
Die Beratung ärztlicher Praxen verbindet vertragliche Behandlungspflichten mit Dokumentation, Patientenrechten und Verschwiegenheit. §§ 630a bis 630h BGB und § 203 StGB sind wichtige Grundlagen; je nach Thema kommen Datenschutzrecht, Berufsrecht und weitere Vorschriften hinzu. Entscheidend sind die tatsächlichen Abläufe und die jeweils geltenden besonderen Regeln. Eine rechtliche Prüfung kann medizinische Fachentscheidungen nicht ersetzen. Bei einer Haftungsforderung sind außerdem Versicherungsbedingungen und die gesicherte Beweislage zu berücksichtigen.