Nach § 12 GOÄ wird die Vergütung fällig, wenn eine der Verordnung entsprechende Rechnung erteilt wurde.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt prüft die erforderlichen Angaben und unterscheidet formale Mängel von der materiellen Berechtigung einzelner Positionen. Eine Korrektur kann die weitere Beurteilung verändern. Mahnungen werden deshalb zusammen mit der jeweiligen Rechnungsfassung betrachtet.
- Rechnungsangaben prüfen
- Fassungen vergleichen
- Fälligkeit und Anspruchshöhe trennen
Diese Unterlagen helfen
- Rechnung
- Korrekturen
- Mahnungen
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Antwort benennt konkrete fehlende oder beanstandete Angaben.
Wichtig: Ein Rechnungsfehler führt nicht zwangsläufig zum endgültigen Wegfall des Vergütungsanspruchs.
Rechtlicher Rahmen
Die GOÄ regelt die Vergütung ärztlicher Leistungen in ihrem Anwendungsbereich. Maßgeblich sind insbesondere die tatsächlich erbrachte Leistung, wirksame Vereinbarungen, Gebührenrahmen und die Anforderungen an die Rechnung. § 630c Abs. 3 BGB enthält ergänzende wirtschaftliche Informationspflichten. Die Erstattung durch eine Krankenversicherung beruht auf einem gesonderten Rechtsverhältnis. Deshalb können eine Abrechnungseinwendung, ein Erstattungsstreit und ein Behandlungsfehlervorwurf nicht ohne Weiteres gleichgesetzt werden. Für zahnärztliche Leistungen ist gegebenenfalls die GOZ heranzuziehen.