Leistungen, Vereinbarungen und Rechnungen nachvollziehbar prüfen.
Die GOÄ regelt die Vergütung ärztlicher Leistungen in ihrem Anwendungsbereich. Maßgeblich sind insbesondere die tatsächlich erbrachte Leistung, wirksame Vereinbarungen, Gebührenrahmen und die Anforderungen an die Rechnung. § 630c Abs. 3 BGB enthält ergänzende wirtschaftliche Informationspflichten. Die Erstattung durch eine Krankenversicherung beruht auf einem gesonderten Rechtsverhältnis. Deshalb können eine Abrechnungseinwendung, ein Erstattungsstreit und ein Behandlungsfehlervorwurf nicht ohne Weiteres gleichgesetzt werden. Für zahnärztliche Leistungen ist gegebenenfalls die GOZ heranzuziehen.
Konkrete Fragen aus der anwaltlichen Arbeit
Eine privatärztliche Rechnung prüfen
Bei einer privaten Arztrechnung sind tatsächliche Leistung, Gebührenposition und formale Abrechnung getrennt zu prüfen.
Rechtswissen
Fälligkeit einer Arztrechnung
Nach § 12 GOÄ wird die Vergütung fällig, wenn eine der Verordnung entsprechende Rechnung erteilt wurde.
Rechtswissen
Steigerungsfaktoren in der GOÄ-Rechnung
Ein Steigerungsfaktor muss zum maßgeblichen Gebührenrahmen und zu den Umständen der einzelnen Leistung passen.
Rechtswissen
Eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ
Eine abweichende Gebührenhöhe kann nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen wirksam vereinbart werden.
Rechtswissen
Analogabrechnung ärztlicher Leistungen
Für selbständige Leistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis enthalten sind, kann § 6 Abs. 2 GOÄ eine entsprechende Bewertung ermöglichen.
Rechtswissen
Doppelte Berechnung von Leistungsbestandteilen
Bestandteile oder besondere Ausführungen einer bereits berechneten Leistung dürfen nach § 4 Abs. 2a GOÄ nicht beliebig zusätzlich berechnet werden.
Rechtswissen
Auslagen auf der Arztrechnung
§ 10 GOÄ unterscheidet berechnungsfähige Auslagen von Kosten, die bereits mit den Gebühren abgegolten sind.
Rechtswissen
Persönliche Leistungserbringung und Honorar
Die Berechnung ärztlicher Leistungen hängt auch davon ab, wer sie tatsächlich erbracht hat und unter welchen Voraussetzungen.
Rechtswissen
Wahlleistungsvereinbarungen im Krankenhaus
Wahlleistungen erfordern eine gesonderte Prüfung von Vereinbarung, Information und tatsächlicher Leistungserbringung.
Rechtswissen
Vertretung des Wahlarztes und Abrechnung
Wird eine ärztliche Wahlleistung durch eine andere Person erbracht, sind Vertragsinhalt und gesetzliche Abrechnungsvoraussetzungen genau zu prüfen.
Rechtswissen
Gebührenminderung bei stationärer Behandlung
Für bestimmte privatärztliche Leistungen bei stationärer und weiteren gesetzlich erfassten Behandlungsformen sieht § 6a GOÄ eine Minderung vor.
Rechtswissen
IGeL-Vereinbarungen rechtlich prüfen
Individuelle Gesundheitsleistungen werfen Fragen zu Behandlungsauftrag, Kosteninformation und Abrechnung auf.
Rechtswissen
Nicht medizinisch notwendige Wunschleistungen
Leistungen über das medizinisch notwendige Maß hinaus dürfen nach § 1 Abs. 2 GOÄ nur unter den dort genannten Voraussetzungen berechnet werden.
Rechtswissen
Arztrechnung und private Krankenversicherung
Der Honoraranspruch des Arztes und die Erstattung durch eine private Krankenversicherung beruhen auf unterschiedlichen Rechtsverhältnissen.
Rechtswissen
GOÄ bei Behandlung durch eine Gesellschaft
Auch bei einer Gesellschaft als Vertragspartner muss die anwendbare Vergütungsordnung geprüft werden.
Rechtswissen
Honorarstreit bei behauptetem Behandlungsfehler
Ein Fehlerverdacht und eine offene Arztrechnung müssen rechtlich getrennt und anschließend auf mögliche Wechselwirkungen geprüft werden.
Rechtswissen
Rückzahlung bereits gezahlten Honorars
Eine bereits bezahlte Rechnung kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich überprüft werden. Für eine Rückforderung ist die konkrete Grundlage entscheidend.
Rechtswissen
Mahnungen und Inkasso bei Arztrechnungen
Eine Mahnung verlangt eine zeitnahe Prüfung von Hauptforderung, Fälligkeit und zusätzlichen Kosten.
Rechtswissen
Abtretung ärztlicher Honorarforderungen
Bei der Einschaltung einer Abrechnungsstelle sind Forderungsinhaberschaft und der Umgang mit Patientendaten getrennt zu prüfen.
Rechtswissen
Eine Honorarstreitigkeit vergleichsweise lösen
Ein Vergleich kann einen Abrechnungsstreit beenden, sollte aber keine ungeprüften Haftungsansprüche miterledigen.