Eine bereits bezahlte Rechnung kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich überprüft werden. Für eine Rückforderung ist die konkrete Grundlage entscheidend.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt untersucht, ob die Zahlung ohne Rechtsgrund erfolgte oder andere Ansprüche bestehen. Rechnungsfehler, unwirksame Vereinbarung und Behandlungsfehler werden nicht gleichgesetzt. Auch Verjährung und mögliche Ausschlüsse sind zu prüfen.
- Zahlungsgrund feststellen
- Rückforderungsgrund bestimmen
- Fristen prüfen
Diese Unterlagen helfen
- Rechnung
- Zahlungsnachweis
- Vereinbarung
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Forderung kann anhand der tatsächlichen Zahlung und ihres rechtlichen Grundes begründet werden.
Wichtig: Eine spätere Unzufriedenheit macht eine frühere Zahlung nicht automatisch rechtsgrundlos.
Rechtlicher Rahmen
Die GOÄ regelt die Vergütung ärztlicher Leistungen in ihrem Anwendungsbereich. Maßgeblich sind insbesondere die tatsächlich erbrachte Leistung, wirksame Vereinbarungen, Gebührenrahmen und die Anforderungen an die Rechnung. § 630c Abs. 3 BGB enthält ergänzende wirtschaftliche Informationspflichten. Die Erstattung durch eine Krankenversicherung beruht auf einem gesonderten Rechtsverhältnis. Deshalb können eine Abrechnungseinwendung, ein Erstattungsstreit und ein Behandlungsfehlervorwurf nicht ohne Weiteres gleichgesetzt werden. Für zahnärztliche Leistungen ist gegebenenfalls die GOZ heranzuziehen.