Ein Steigerungsfaktor muss zum maßgeblichen Gebührenrahmen und zu den Umständen der einzelnen Leistung passen.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt prüft Leistungsart, Schwierigkeit, Zeitaufwand und Begründung. Für verschiedene Leistungsbereiche gelten unterschiedliche Rahmen. Die Überschreitung eines Schwellenwerts wird nicht durch eine allgemeine Floskel für jede Position ausreichend erklärt.
- Leistungsbereich bestimmen
- Begründung der Erhöhung prüfen
- Einzelne Positionen abgleichen
Diese Unterlagen helfen
- Rechnung
- Begründung
- Behandlungsdokumentation
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Prüfung richtet sich auf konkrete Faktoren und ihre tatsächliche Grundlage.
Wichtig: Nicht alle ärztlichen Leistungen unterliegen demselben Schwellenwert.
Rechtlicher Rahmen
Die GOÄ regelt die Vergütung ärztlicher Leistungen in ihrem Anwendungsbereich. Maßgeblich sind insbesondere die tatsächlich erbrachte Leistung, wirksame Vereinbarungen, Gebührenrahmen und die Anforderungen an die Rechnung. § 630c Abs. 3 BGB enthält ergänzende wirtschaftliche Informationspflichten. Die Erstattung durch eine Krankenversicherung beruht auf einem gesonderten Rechtsverhältnis. Deshalb können eine Abrechnungseinwendung, ein Erstattungsstreit und ein Behandlungsfehlervorwurf nicht ohne Weiteres gleichgesetzt werden. Für zahnärztliche Leistungen ist gegebenenfalls die GOZ heranzuziehen.