RECHTSWISSEN · ARZTRECHT

Auslagen auf der Arztrechnung

§ 10 GOÄ unterscheidet berechnungsfähige Auslagen von Kosten, die bereits mit den Gebühren abgegolten sind.

Was der Anwalt prüft

Der Anwalt prüft Art, Verbrauch und Nachweis der Positionen. Pauschale Materialbeträge werden an den gesetzlichen Regeln gemessen. Auch die Voraussetzungen zusätzlicher Belege werden kontrolliert.

  • Auslagenart bestimmen
  • Gesonderte Berechenbarkeit prüfen
  • Belege kontrollieren

Diese Unterlagen helfen

  • Rechnung
  • Materialaufstellung
  • Belege
Für die Vorbereitung

Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.

Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann

Die Bewertung trennt zulässigen Kostenersatz von nicht gesondert abrechenbaren Praxiskosten.

Wichtig: Nicht jedes verwendete Material darf zusätzlich berechnet werden.

Rechtlicher Rahmen

Die GOÄ regelt die Vergütung ärztlicher Leistungen in ihrem Anwendungsbereich. Maßgeblich sind insbesondere die tatsächlich erbrachte Leistung, wirksame Vereinbarungen, Gebührenrahmen und die Anforderungen an die Rechnung. § 630c Abs. 3 BGB enthält ergänzende wirtschaftliche Informationspflichten. Die Erstattung durch eine Krankenversicherung beruht auf einem gesonderten Rechtsverhältnis. Deshalb können eine Abrechnungseinwendung, ein Erstattungsstreit und ein Behandlungsfehlervorwurf nicht ohne Weiteres gleichgesetzt werden. Für zahnärztliche Leistungen ist gegebenenfalls die GOZ heranzuziehen.

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Dieser Beitrag bietet eine allgemeine rechtliche Orientierung. Die Bewertung Ihres Falls richtet sich nach den konkreten Unterlagen und Umständen. Er ersetzt keine individuelle Beratung.