§ 630c Abs. 2 BGB enthält besondere Informationspflichten, wenn Umstände erkennbar sind, die einen Behandlungsfehler nahelegen.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt prüft Nachfrage, mögliche Gesundheitsgefahr und gesicherten Erkenntnisstand. Die gesetzliche Regelung enthält auch eine besondere Aussage zur Verwendung bestimmter Informationen in Straf- oder Bußgeldverfahren. Daraus folgt kein allgemeines Schweigerecht gegenüber dem Patienten.
- Erkenntnisstand klären
- Informationsanlass prüfen
- Inhalt sachlich abstimmen
Diese Unterlagen helfen
- Behandlungsakte
- Patientenanfrage
- Interne Feststellungen
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Information wird an den tatsächlichen Erkenntnissen und gesetzlichen Anforderungen ausgerichtet.
Wichtig: Ungeklärte Tatsachen weder verharmlosen noch als sicher feststehend darstellen.
Rechtlicher Rahmen
Die Beratung ärztlicher Praxen verbindet vertragliche Behandlungspflichten mit Dokumentation, Patientenrechten und Verschwiegenheit. §§ 630a bis 630h BGB und § 203 StGB sind wichtige Grundlagen; je nach Thema kommen Datenschutzrecht, Berufsrecht und weitere Vorschriften hinzu. Entscheidend sind die tatsächlichen Abläufe und die jeweils geltenden besonderen Regeln. Eine rechtliche Prüfung kann medizinische Fachentscheidungen nicht ersetzen. Bei einer Haftungsforderung sind außerdem Versicherungsbedingungen und die gesicherte Beweislage zu berücksichtigen.