Psychische Beeinträchtigungen können für Haftung und Schadenshöhe relevant sein. Ihre Art, Intensität und ihr Zusammenhang müssen tragfähig aufgeklärt werden.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt unterscheidet subjektive Belastung und medizinisch festgestellte Gesundheitsbeeinträchtigung. Er wertet Behandlungsberichte aus und prüft weitere Begutachtung. Vorbestehende Belastungen werden einbezogen, ohne zusätzliche Folgen vorschnell auszuschließen.
- Beschwerden und Diagnosen unterscheiden
- Zeitlichen Verlauf erfassen
- Zusammenhang fachlich klären
Diese Unterlagen helfen
- Therapieberichte
- Verlaufsnotizen
- Vorbefunde
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Schadensdarstellung benennt konkrete Auswirkungen auf Alltag, Erwerb und Behandlung.
Wichtig: Eine psychische Diagnose beweist nicht allein ihre Verursachung durch den beanstandeten Eingriff.
Rechtlicher Rahmen
Materielle Schäden werden insbesondere nach §§ 249 ff. BGB, immaterielle Gesundheitsschäden nach § 253 Abs. 2 BGB beurteilt. Für Erwerbsfähigkeit und vermehrte Bedürfnisse ist § 843 BGB bedeutsam; bei einem Todesfall kann § 844 BGB hinzutreten. Voraussetzungen, Anspruchsinhaber und mögliche Übergänge auf Dritte müssen getrennt geprüft werden. Die Höhe einer Forderung benötigt Tatsachen und Belege. Eine gerichtliche Schätzung nach § 287 ZPO ersetzt nicht jede tatsächliche Grundlage und rechtfertigt keine frei gewählten Beträge.