Ein längerer Erwerbsausfall kann sich auf sozialversicherungsrechtliche Positionen auswirken. Die rechtliche Zuordnung ist von der laufenden Einkommenseinbuße zu unterscheiden.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt prüft Versicherungsverlauf, Leistungen und mögliche Anspruchsübergänge. Nicht jede rechnerische Beitragslücke kann unmittelbar als eigener Zahlungsanspruch verlangt werden. Abstimmungen mit beteiligten Trägern können notwendig sein.
- Versicherungsverlauf prüfen
- Ausfallzeiten zuordnen
- Anspruchsinhaberschaft klären
Diese Unterlagen helfen
- Renteninformationen
- Leistungsbescheide
- Beschäftigungsnachweise
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Schadensprüfung erfasst langfristige Folgen ohne unzulässige Doppelansätze.
Wichtig: Sozialversicherungsnachteile nicht durch eine ungeprüfte Pauschale ersetzen.
Rechtlicher Rahmen
Materielle Schäden werden insbesondere nach §§ 249 ff. BGB, immaterielle Gesundheitsschäden nach § 253 Abs. 2 BGB beurteilt. Für Erwerbsfähigkeit und vermehrte Bedürfnisse ist § 843 BGB bedeutsam; bei einem Todesfall kann § 844 BGB hinzutreten. Voraussetzungen, Anspruchsinhaber und mögliche Übergänge auf Dritte müssen getrennt geprüft werden. Die Höhe einer Forderung benötigt Tatsachen und Belege. Eine gerichtliche Schätzung nach § 287 ZPO ersetzt nicht jede tatsächliche Grundlage und rechtfertigt keine frei gewählten Beträge.