Schmerzensgeld richtet sich nach den Umständen des konkreten Falls. Ein Diagnosebegriff allein liefert keinen verlässlichen Betrag.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt erfasst Art, Intensität und Dauer der Beeinträchtigungen sowie bleibende Folgen. Vergleichsentscheidungen werden auf Unterschiede geprüft. § 253 Abs. 2 BGB bildet die Grundlage; eine schematische Tagesformel ersetzt die Gesamtbewertung nicht.
- Verletzungsfolgen dokumentieren
- Zeitlichen Verlauf darstellen
- Vergleichsfälle kritisch einordnen
Diese Unterlagen helfen
- Ärztliche Berichte
- Schmerztagebuch
- Nachweise zu Alltagsfolgen
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Eine nachvollziehbare Begründung verbindet Befunde mit der persönlichen Belastung.
Wichtig: Onlinebeträge sind keine Zusage für den eigenen Fall.
Rechtlicher Rahmen
Materielle Schäden werden insbesondere nach §§ 249 ff. BGB, immaterielle Gesundheitsschäden nach § 253 Abs. 2 BGB beurteilt. Für Erwerbsfähigkeit und vermehrte Bedürfnisse ist § 843 BGB bedeutsam; bei einem Todesfall kann § 844 BGB hinzutreten. Voraussetzungen, Anspruchsinhaber und mögliche Übergänge auf Dritte müssen getrennt geprüft werden. Die Höhe einer Forderung benötigt Tatsachen und Belege. Eine gerichtliche Schätzung nach § 287 ZPO ersetzt nicht jede tatsächliche Grundlage und rechtfertigt keine frei gewählten Beträge.