Noch nicht abschließend bezifferbare Folgen dürfen bei der Regulierung nicht aus dem Blick geraten. Ihre Sicherung kann andere Anträge erfordern als bereits bezahlte Rechnungen.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt prüft Prognose, mögliches Feststellungsinteresse und Reichweite eines Anerkenntnisses oder Vergleichs. § 256 ZPO ermöglicht unter seinen Voraussetzungen eine Feststellungsklage. Die konkret betroffenen Schäden müssen nachvollziehbar abgegrenzt werden.
- Prognose auswerten
- Feststellungsinteresse prüfen
- Abgeltungsklauseln kontrollieren
Diese Unterlagen helfen
- Prognoseberichte
- Schadensübersicht
- Vergleichsentwurf
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Zahlungs- und Feststellungsbegehren werden so kombiniert, dass erkennbare Zukunftsrisiken berücksichtigt sind.
Wichtig: Eine offene medizinische Entwicklung rechtfertigt nicht jeden beliebig weiten Antrag.
Rechtlicher Rahmen
Materielle Schäden werden insbesondere nach §§ 249 ff. BGB, immaterielle Gesundheitsschäden nach § 253 Abs. 2 BGB beurteilt. Für Erwerbsfähigkeit und vermehrte Bedürfnisse ist § 843 BGB bedeutsam; bei einem Todesfall kann § 844 BGB hinzutreten. Voraussetzungen, Anspruchsinhaber und mögliche Übergänge auf Dritte müssen getrennt geprüft werden. Die Höhe einer Forderung benötigt Tatsachen und Belege. Eine gerichtliche Schätzung nach § 287 ZPO ersetzt nicht jede tatsächliche Grundlage und rechtfertigt keine frei gewählten Beträge.