Eine langfristige Erwerbsprognose benötigt Tatsachen zur bisherigen Tätigkeit, Qualifikation und voraussichtlichen Entwicklung.
Was der Anwalt prüft
Der Anwalt prüft konkrete berufliche Perspektiven und verbleibende Einsatzmöglichkeiten. Bei Kindern oder jungen Erwachsenen werden vorhandene Anknüpfungstatsachen besonders sorgfältig bewertet. Unbelegte Aufstiegsannahmen werden nicht als feststehend behandelt.
- Beruflichen Verlauf dokumentieren
- Verbleibende Möglichkeiten prüfen
- Prognoseannahmen begründen
Diese Unterlagen helfen
- Ausbildungsunterlagen
- Arbeitszeugnisse
- Medizinische Leistungsbeurteilungen
Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.
Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann
Die Berechnung legt offen, welche Entwicklung gesichert und welche nur prognostisch angenommen ist.
Wichtig: Eine Prognose ist keine Garantie eines bestimmten beruflichen Erfolgs.
Rechtlicher Rahmen
Materielle Schäden werden insbesondere nach §§ 249 ff. BGB, immaterielle Gesundheitsschäden nach § 253 Abs. 2 BGB beurteilt. Für Erwerbsfähigkeit und vermehrte Bedürfnisse ist § 843 BGB bedeutsam; bei einem Todesfall kann § 844 BGB hinzutreten. Voraussetzungen, Anspruchsinhaber und mögliche Übergänge auf Dritte müssen getrennt geprüft werden. Die Höhe einer Forderung benötigt Tatsachen und Belege. Eine gerichtliche Schätzung nach § 287 ZPO ersetzt nicht jede tatsächliche Grundlage und rechtfertigt keine frei gewählten Beträge.