RECHTSWISSEN · ARZTRECHT

Honorarstreit bei behauptetem Behandlungsfehler

Ein Fehlerverdacht und eine offene Arztrechnung müssen rechtlich getrennt und anschließend auf mögliche Wechselwirkungen geprüft werden.

Was der Anwalt prüft

Der Anwalt untersucht Vergütungsgrundlage, Gegenansprüche und mögliche Einwendungen. Ein Behandlungsmisserfolg führt nicht automatisch zu einer Minderung wie bei jedem Werkvertrag. Aufrechnung oder Zurückbehaltung bedürfen einer konkreten rechtlichen Grundlage.

  • Vergütungsanspruch prüfen
  • Gegenansprüche aufarbeiten
  • Zulässige Einwendungen bestimmen

Diese Unterlagen helfen

  • Rechnung
  • Behandlungsakte
  • Gutachten
Für die Vorbereitung

Die Unterlagen sollten lesbar und zeitlich geordnet sein. Fehlende Dokumente und unsichere Erinnerungen bleiben ausdrücklich erkennbar. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens; die Übermittlung sensibler Akten wird anschließend abgestimmt.

Welches Ergebnis die Prüfung bringen kann

Die Reaktion auf die Forderung wird sachlich begründet und auf den tatsächlich geprüften Anspruch gestützt.

Wichtig: Eine Rechnung nicht allein mit dem Hinweis auf Unzufriedenheit unbeachtet lassen.

Rechtlicher Rahmen

Die GOÄ regelt die Vergütung ärztlicher Leistungen in ihrem Anwendungsbereich. Maßgeblich sind insbesondere die tatsächlich erbrachte Leistung, wirksame Vereinbarungen, Gebührenrahmen und die Anforderungen an die Rechnung. § 630c Abs. 3 BGB enthält ergänzende wirtschaftliche Informationspflichten. Die Erstattung durch eine Krankenversicherung beruht auf einem gesonderten Rechtsverhältnis. Deshalb können eine Abrechnungseinwendung, ein Erstattungsstreit und ein Behandlungsfehlervorwurf nicht ohne Weiteres gleichgesetzt werden. Für zahnärztliche Leistungen ist gegebenenfalls die GOZ heranzuziehen.

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Dieser Beitrag bietet eine allgemeine rechtliche Orientierung. Die Bewertung Ihres Falls richtet sich nach den konkreten Unterlagen und Umständen. Er ersetzt keine individuelle Beratung.